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Im Austausch mit der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport

Am Freitag, den 19.02.2021, wurde den Sportvereinsvorsitzenden im Landkreis BC durch MdL Thomas Dörflinger (CDU) und dem Sportkreis Biberach e.V. die Möglichkeit gegeben, über eine Online-Veranstaltung auf der Plattform „Zoom“ mit Ministerin für Kultus, Jugend und Sport Dr. Susanne Eisenmann (CDU) im digitalen Austausch das Thema: "Wie Sportvereine nach Corona wieder durchstarten können!" zu bereden.
 

Agenda

1. Begrüßung: Landtagsabgeordneter Thomas Dörflinger
2. Impuls von Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann zum Leitthema
3. Austausch / Fragerunde mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern

 

Der SV Kanzach gab der Ministerin noch folgende Anregungen mit auf den Weg:

  • Wie werden, gerade bei Risikogruppen, geimpfte und ungeimpfte Personen wieder in die Sportgruppen integriert?

 

  • Was für Auflagen und Anforderungen kommen auf die Vereine bei Bewirtung und Verkauf von Lebensmitteln und Getränken zu bzgl. höherer Hygieneanforderungen aufgrund der Corona-Pandemie? Vorschlag eines Punkte-Plans oder eines übersichtlichen und klar verständlichen Hand-Outs.

 

Das Land Baden-Württemberg und der Landessportverband haben sich auf Eckpunkte für einen Solidarpakt Sport IV geeinigt.


Sportministerin Dr. Susanne Eisenmann

„Das starke Verhandlungsergebnis ist ein wichtiges Zeichen an den Sport - gerade auch in diesen schwierigen Pandemie-Zeiten. Wir stehen zu unseren Sportverbänden und Sportvereinen und schaffen mit dem neuen Solidarpakt Planungssicherheit. Es ist ebenso richtig wie wichtig, dass wir einerseits die strukturelle Unterstützung erhöhen und andererseits ein einmaliges Sonderprogramm in Höhe von 40 Millionen Euro auflegen, um den Antragsstau bei Erhalt und Weiterentwicklung der Vereinssportstätten abzubauen.“

 



Hintergrund

 

In den vergangenen Monaten gab es umfangreiche Hilfen und steuerliche Verbesserungen für Sportvereine und Sportverbände. So hat das Land ein Soforthilfeprogramm für Sportvereine und -verbände aufgelegt, die unverschuldet in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten sind. Das Programm hatte zunächst ein Volumen von 11,635 Millionen Euro, Ende 2020 wurde es um 7,5 Millionen Euro aufgestockt und bis 30. Juni 2021 verlängert. Im Gemeinnützigkeitsrecht wurden zahlreiche steuerliche Verbesserungen umgesetzt, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können. So wurde die Übungsleiterpauschale von bislang 2.400 Euro jährlich auf 3.000 Euro erhöht. Die Ehrenamtspauschale wurde von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr angehoben. Damit bleiben Vergütungen und Aufwandsentschädigungen beispielsweise für ehrenamtliche Trainerinnen und Trainer von Jugendmannschaften oder für Vorstände in Amateurvereinen bis zu dieser Höhe steuerfrei. Außerdem wurde die Freigrenze für Einnahmen aus sogenannten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben auf 45.000 Euro angehoben. Entlastung bringen darüber hinaus die Anhebung der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis und die Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen bis zu 45.000 Euro.

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