5 Jahre Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Landkreis Biberach und beim SV Kanzach

Offener Elternbrief

 

Seit dem 01.01.2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Hier wird unter anderem geregelt, dass Personen die sich ehrenamtlich oder neben ihrer beruflichen Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren unter Voraussetzung bestimmter Aspekte ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen. Damit soll verhindert werden, dass in kinder- und jugendnahen Bereichen Personen beschäftigt werden, die rechtskräftig wegen einschlägiger Straftaten verurteilt wurden. In das erweiterte Führungszeugnis werden auch Verurteilungen unterhalb der sogenannten Bagatellgrenze (Geldstrafe unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe unter drei Monaten Haft) aufgenommen.

 

Ein erweitertes Führungszeugnis ist nach § 72a Abs. 3 u. 4 SGB VIII dann vorzulegen, wenn die ehren- oder nebenamtlich tätigen Personen Minderjährige beaufsichtigen, betreuen, erziehen bzw. ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu diesen haben und durch die dadurch entstehenden Kontakte ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen den jeweiligen Schutzbefohlenen und den jeweiligen Mitarbeitenden aufgebaut werden kann.

 

Hier steht das gemeinsame Anliegen aller im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit engagierten Menschen im Vordergrund: Kinder sollen gesund und sicher aufwachsen, spielen, Sport treiben, Musik machen, sich im Tier- und Naturschutz engagieren, um nur einige Beispiele zu nennen.

 

Kinder und Jugendliche müssen sich sicher sein können, dass Trainer und Übungsleiter ihre Grenzen achten und ihr Vertrauen schützen. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass die Personen, denen sie ihre Kinder für bestimmte Aktivitäten anvertrauen, die körperliche und seelische Integrität ihrer Schutzbefohlenen achten und bewahren.

 

Alle Menschen die in Verbänden, Vereinen, kirchlichen und weltlichen Gruppen Kinder- und Jugendarbeit machen, wollen, dass die jeweiligen Verantwortlichen und jeder Einzelne darauf achten, dass jeder die Anforderungen an einen modernen Kinder- und Jugendschutz erfüllt.

 

Durch eine Kultur des Hinsehens und Position-Beziehens werden auch diejenigen abgeschreckt, die diese Anforderungen nicht bestehen wollen oder können.

 

Wir, vom Sportverein Kanzach, entlasten die Übungsleiter*Innen, die mit Kindern und Jugendlichen im Sport arbeiten, durch ein durchgelaufenes Prüfschema zur Ermittlung der Notwendigkeit der Einsichtnahme in ein erweitertes Führungszeugnis für ehrenamtliche Personen hinsichtlich dieser Thematik.

 

gez., Timoth Fetscher, 1. Vorsitzender

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Veröffentlichung

Di, 16. November 2021

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