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Zugänglichkeit Haus der Vereine

Der Sportverein lädt alle wieder wie gewohnt freitags zur gemütlichen Einkehr ein.

 

Seit Montag, 28.06.2021, treten entsprechend der Corona-Verordnung des Landes weitere Lockerungen in Kraft. Die 7-Tage-Inzidenz ist den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.

 


 

Öffnungszeiten

 

Das Haus der Vereine (HdV) darf bis 1 Uhr geöffnet sein.

 


 

Hygieneregeln

 

Für das HdV besteht ein Hygienekonzept. Die AHA+L+A-Regeln sind einzuhalten:

Abstand, Hygiene, Alltagsmaske, Lüften, Corona-Warn-App.

 


 

Kontaktnachverfolgung

 

Die Kontaktnachverfolgung kann durch Ausfüllen ausgelegter vorgedruckter Karten oder ganz bequem mit dem Handy durch die luca App mittels QR-Code erfolgen.

 


 

Gesundheitsnachweis

Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests, der nicht älter ist als 24 Stunden oder eines negativen PCR-Tests, der nicht älter ist als 48 Stunden,
Testpflichten vorsehen. Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.

 

Die 3G-Regel gilt nun generell für die Vereinsgaststätte wie folgt:

  1. Geimpfte müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen.
  2. Für Getestete gilt: in der Gastronomie ist ein höchstens 24 Stunden alter Test notwendig.
  3. Genesene benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt. Auch hier gilt zusätzlich, dass die Freiheiten nur für Menschen ohne Covid-19-typische Krankheits-Symptome gelten.

 


 

Personenbegrenzung

Im Außenbereich gibt es keine Personenbegrenzung. Im Innenraum des HdV dürfen sich bei einer Inzidenz über 35 bis 20 Personen (2,5m²/Person) aufhalten. Ist die Inzidenz geringer, gibt es keine Beschränkungen.

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