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Sportbetrieb darf wieder starten

Seit Montag, 28.06.2021, ist es wieder erlaubt, in der Halle am Bahnhof uneingeschränkt Vereinssport auszuüben. Ein Nachweis nach 3G-Regel "geimpft, getestet, genesen" ist nicht mehr erforderlich, solange die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner fünf Tage in Folge unter 35 liegt. Das Hygienekonzept des SV Kanzach bleibt bestehen und auch die AHA+L+A-Regel soll weiterhin eingehalten werden.

 

Für die genauen Starttermin des Sports in Ihrer Abteilung fragen Sie bitte bei Ihrem/r Übungsleiter*in nach.

 

Wir wünschen alle Vereinssportlern wieder viel Spaß!

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