Erweiterter Vorstand
Der erweiterte Vorstand trifft sich in regelmäßigem Abstand zu einer öffentlichen Sitzung, bei der aktuelle Themen besprochen werden. Die Jahreshauptversammlung (JHV) findet immer im März statt.
Organigramm
Mitglieder der erweiterten Vorstandschaft
Der Vorstand setzt sich nach der JHV vom 22.03.2024 wie folgt zusammen:
1. Vorsitzender Timoth Fetscher | Stellvertreter Yoga Walter Blum |
2. Vorsitzender Josef Müller | Stellvertreter Dienstagssport - - - |
Kassierer Martin Schilling | Stellvertreterin Fit über 40 Martha Fischer |
Schriftführerin Manuela Köhler | Stellvertreterin KIT-Team Vera Fetscher |
Stellvertreter Fußball-Aktive Christoph Beck | StellvertreterIn Turngruppe Dürnau - - - |
Stellvertreter AH Volleyball Rainer Widmann | Stellvertreterin Fußballfreunde Sandra Härle |
Stellvertreter Fußball Jugend Christoph Beck | Stellvertreterin Theater Daniela Hospach |
Stellvertreterin BODYFIT Martina Blum | Stellvertreter Förderverein Luca Beck |
| Beisitzer Pierre Coquet Dominik Schilling Michael Widmann Elmar Willbold |
Vereinssatzung
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Sportverein Kanzach e.V. und hat seinen Sitz in Kanzach. Er wurde gegründet am 1. Juli 1946. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen.
§2 Vereinszweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist Förderung des Sports und der Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht, allgemein durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, insbesondere durch Aufstellung von Fußballmannschaften aller Altersklassen, sowie durch Förderung kultureller Gruppen und Durchführung kulturelle Veranstaltungen. Auf kulturellem Gebiet fördert der Verein insbesondere einen das Liedgut und den Chorgesang pflegenden Männerchor durch Abhalten von regelmäßigen Singstunden und eine Laientheaterspielgruppe durch Organisation und Durchführung von deren öffentlichen Darbietungen. Der Verein verpflichtet sich im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Bereitstellung von Geräten und Schaffung von Sportanlagen.
Der Verein bekennt sich zur demokratischen Vereinsführung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Vereinsvermögen
Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Der erweiterte Vorstand (§ 6 der Vereinssatzung) kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung i.S.d. § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
§4 Verbandszugehörigkeit
Der Verein gehört dem Württ. Fußballverband e.V., dem Württ. Landessportbund, dem Süddeutschen Fußballverband und dem Deutschen Fußballbund an und ist den Satzungen dieser Verbände und ihrer Rechtssprechung unterworfen.
§5 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede unbescholtene Person werden. Der Verein besteht aus ordentlichen und jugendlichen Mitgliedern. Als ordentliche Mitglieder gelten Erwachsene, als jugendliche Mitglieder Personen bis zum 18. Lebensjahr. Personen, die sich um die Sache des Sports verdient gemacht haben, können auf begründeten Vorschlag eines ordentlichen Mitglieds vom Vorstand mit 2/3-Mehrheit zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder haben das Recht ordentlicher Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.
Vereinseintritt
Er kann schriftlich oder mündlich beim Vorstand erfolgen.
Vereinsaustritt
Die Mitgliedschaft erlischt durch den Tod, freiwilligen Austritt und Ausschluss aus dem Verein. Die Verpflichtungen dem Verein gegenüber sind bis zum Ablauf des laufenden Geschäftsjahres zu erfüllen. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom erweiterten Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Ausschluss kann erfolgen wegen:
1. Nichterfüllung satzungsmäßiger Pflichten
2. Nichtbefolgung von Anordnungen der Vereinsleitung
3. Verweigerung der Beitragszahlung
4. Verstoß gegen die Vereinsinteressen und unsportlichen Verhaltens
5. Unehrenhafter Handlung
Rechte und Pflichten
Die ordentlichen und jugendlichen Mitglieder haben alle Rechte und Pflichten, die sich aus der Satzung ergeben; ordentliche Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht. Jugendliche Mitglieder besitzen jedoch nur das aktive Wahlrecht bei der Wahl des Jugendleiters. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und Beschlüsse der Vereinsorgane zu befolgen.
Beitrag
Der Beitrag ist jährlich zu entrichten. Die Beitragshöhe wird von der Jahreshauptversammlung festgelegt. In Härtefällen kann der Vorstand auf Antrag Beitragserleichterung gewähren.
§6 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand i.S. des § 26 BGB
3. der erweiterte Vorstand
Der Vorstand i.S. des § 26 BGB besteht aus zwei Personen. Jedes Vorstandsmitglied ist zur Geschäftsführung des Vereins berechtigt und kann den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein vertreten.
Der Vorstand wird vom erweiterten Vorstand aus seinen Reihen in einer alsbald auf die ordentliche Mitgliedsversammlung stattfindende Sitzung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Der gewählte Vorstand bleibt bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Vorstandswahl ist nur gültig, wenn mindestens 75 % der Mitglieder des erweiterten Vorstandes bei der Wahl anwesend sind. Zur Wahl der Vorstandsmitglieder genügt relative Stimmenmehrheit. Von den gewählten Vorstandsmitgliedern ist dasjenige 1. Vorsitzender des Vereins, das bei der Wahl die meisten Stimmen bekommt. Ein weiteres Mitglied des erweiterten Vorstandes ist zum stellvertretenden Vorsitzenden zu wählen. Der Termin der Wahlsitzung wird vom Vorstand festgelegt. Die Einladung zu der Sitzung an jedes Mitglied des erweiterten Vorstandes hat schriftlich unter Angabe der Tagesordnung zu erfolgen. Über den Verlauf der Wahlsitzung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom gewählten Vorstand und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Der erweiterte Vorstand besteht aus dem Vorstand i.S. des § 26 BGB, dem Kassierer, dem Schriftführer, dem Jugendleiter Fußball und den Abgeordneten der einzelnen Sport- und Kulturabteilungen sowie einer von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit zu bestimmenden Anzahl von Beisitzern.
Der Kassierer, der Schriftführer, der Jugendleiter Fußball sowie die Beisitzer werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt. Sie bleiben bis zu einer Neuwahl im Amt. Die Abgeordneten der einzelnen Sport- und Kulturabteilungen werden in einer jährlich stattfindenden Abteilungsversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewählt. Die Wahl der Abteilungsabgeordneten soll zeitlich vor der ordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.
§7 Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich nach Schluss des Kalenderjahres, regelmäßig im 1. Kalendervierteljahr statt.
Der Termin wird 2 Wochen vorher im Mitteilungsblatt der Gemeinde Kanzach oder in der Schwäbischen Zeitung unter Angabe der Tagesordnung bekannt gegeben. Aus dringendem Anlass kann vom Vorstand auch während des Geschäftsjahres eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Auf Verlangen des erweiterten Vorstandes oder einem Fünftel der Mitglieder hat der Vorstand auch während des Geschäftsjahres eine Mitgliederversammlung einzuberufen.
Folgende Punkte unterliegen der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung:
1. Entgegennahme der Geschäfts- und Kassenberichte; Genehmigung der Jahresrechnung; Entlastung des Vorstandes
2. Wahl der nach § 6 zu wählenden Mitgliedern des erweiterten Vorstandes
3. Satzungsänderungen
4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
5. Angelegenheiten, die vom erweiterten Vorstand zur Beratung bestimmt sind
6. Anträge von Mitgliedern
7. Auflösung des Vereins
Jedes in der Mitgliederversammlung anwesende ordentliche Mitglied und jedes Ehrenmitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht ist nicht übertragbar.
Die Beschlüsse der Mitgliedersammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Stimmenenthaltungen zählen als Neinstimmen. Einer 2/3-Mehrheit bedürfen Satzungsänderungen sowie der Beschluss über die Auflösung des Vereins. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem 1. Vorsitzenden. Er entscheidet bei Stimmengleichheit. Über Verlauf und Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Schriftführer und vom Vorstand zu unterzeichnen ist.
§8 Unterabteilungen
Der Verein bildet Unterabteilungen für sportliche und kulturelle Bereiche. Eine Unterabteilung ist gebildet, wenn sie von der Mitgliedersammlung mit einfacher Stimmenmehrheit bestätigt wurde.
§9 Strafen
Bei Verstößen gegen die Satzung ist der Vorstand berechtigt, folgende Strafen über Mitglieder zu verhängen:
1. Verweis
2. Vereinsauschluss bis zu 1 Jahr
3. Ein zeitlich unbegrenztes Verbot des Betretens und der Benutzung der Vereinssportanlagen.
§10 Haftpflicht
Der Verein haftet den Mitgliedern gegenüber nicht für die auf dem Sportplatz oder in der Halle am Bahnhof entstanden Sachverluste und Personenschäden.
§11 Rechnungsprüfer
Die von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf 2 Jahre zu wählenden zwei Rechnungsprüfer haben das Recht zur jederzeitigen Kontrolle der Kassenführung. Sie haben die Pflicht, einmal jährlich die Kassenführung zu überprüfen und dem Vorstand das Ergebnis ihrer Prüfung mitzuteilen.
§12 Auflösung
Ist der Verein nicht mehr in der Lage, dem Zweck dieser Satzung zu entsprechen, so können die Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen. Dieser Beschluss muss von der ordentlichen Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit gefasst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das vorhandene Vermögen der Gemeinde Kanzach zu mit der Verpflichtung, dasselbe wieder zur Förderung des Sports zu verwenden.
Ehrenmitglieder
Franz Braig
Max Gawatz
Josef Schirmer
Franz Hummler
Anton Leidig
Albert Braig
Rudolf Obert
Karl Köhler
Karl Brändle
Ehrungsrichtlinien
Vorwort
Das Ehrenamt hat eine zentrale Bedeutung für die Arbeit in unserem Verein. Mit seiner Stärkung steht und fällt die Vereinsstruktur und damit das Vereinsleben. Das Ehrenamt ist nicht nur für unseren Verein, sondern auch für unsere Gemeinde und die Gesellschaft von herausragender Bedeutung, sei es in der Jugendarbeit, als TrainerIn, ÜbungsleiterIn und BetreuerIn oder als FunktionärIn in unserer Vereinsführung.
Württembergischer Landessportbund e.V. (WLSB)
Die Ehrungsrichtlinien im WLSB sehen derzeit insgesamt vier Ehrungskategorien vor:
• WLSB-Ehrennadeln in Bronze, Silber, Gold
• Ehrenmitgliedschaft
• Ehrenplakette
• Ehrenring
Die entsprechenden Voraussetzungen für eine WLSB-Ehrung können der Ehrungsordnung des WLSB entnommen wer-den. Die WLSB-Ehrungen können mit den vereinsbezogenen Zugangsdaten auf dem Internet-Portal "meinwlsb.de" unter dem Menüpunkt "Ehrungen – Antrag" beantragt werden. Berücksichtig werden Mitglieder, die ein gewähltes Amt in der erweiterten Vorstandschaft innehaben.
Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft wird nach Vorschlag in der erweiterten Vorstandschaft abgestimmt. Es sollte sich nur um ein Mitglied handeln, das sich über viele Jahre, eher Jahrzehnte, im gewählten Amt verdient gemacht hat. Beim SV Kanzach sind Ehrenmitgliedschaften sehr selten und sollten dementsprechend gewürdigt werden.
Geburtstage
Runde Geburtstage: 18./20./30./40./50./60./70./80./90./100. Geburtstag.
a) Mitglied in der erweiterten Vorstandschaft
Ein Geschenk zum runden Geburtstag eines Mitglieds im gewählten Amt in der erweiterten Vorstandschaft soll im finanziell angemessen Rahmen von ca. 20-40,- € oder je nach ermessen, überreicht werden.
b) Vereinsmitglieder
Feiert ein verdientes Vereinsmitglied, welches sich aktuell nicht in einem gewählten Amt der erweiterten Vor-standschaft befindet, einen runden Geburtstag, wird ein Geschenk in Abstimmung des 1. Vorsitzenden mit mindestens einem weiteren Mitglied der erweiterten Vorstandschaft im finanziell angemessen Rahmen von ca. 20-40,- € oder eine Glückwunschkarte ggf. mit einer Kleinigkeit (wie z.B. Flasche Wein, Sekt, Saft, Bier etc.) überreicht.
Todesfall
a) Trauerkarte
Jede Familie/Angehörige eines verstorbenen Mitglieds unseres Vereins bekommt eine Trauerkarte. Verstirbt ein/e Familienangehörige/r eines Mitglieds der erweiterten Vorstandschaft oder einem verdienten Mitglied im Verein, wird je nach Ermessen eine Trauerkarte als Beileidsbekundung überreicht.
b) Nachruf
Ein Nachruf wird nur abgehalten, wenn es sich um ein verstorbenes Mitglied der erweiterten Vorstandschaft, ob aktuell oder ehemalig, und/oder einem verdienten Mitglied des Vereins handelt. Hierbei soll es eine enge Abstimmung des 1. Vorsitzenden mit mindestens einem weiteren Mitglied der erweiterten Vorstandschaft geben.
Es können folgende Möglichkeiten nach Ermessen eingesetzt werden:
• Trauerfeier Kirche und/oder
• Nachruf in der Zeitung und/oder
• Blumenschale ans Grab
Ein Nachruf in der Kirche bei der Trauerfeier soll nur nach vorheriger Rücksprache mit der Familie/den Angehörigen des/der Verstorbenen abgehalten werden.
Bei der Jahreshauptversammlung des SV Kanzach soll zu Beginn in einer Schweigeminute allen verstorbenen Mitgliedern, Freunden und Gönnern gedacht werden.
Vorstände
seit 2012 Timoth Fetscher
2008-2012 Uschi Wuttge
2008 Andreas Eggler
2004-2008 Klaus Wedel
2002-2004 Klaus Baum
2001-2002 Herbert Herwanger
1996-2001 Anton Leidig
1994-1996 Ulrich Widmann
1992-1994 Erich Härle
1990-1992 Christl Braig
1985-1990 Franz Hummler
1983-1984 Karl Köhler
1975-1983 Rudolf Obert
1959-1975 Franz Hummler
1956-1959 Karl Schilling
1951-1956 Eugen Kröll
1949-1951 Karl Bosch
1946-1949 Max Gawatz
KassiererInnen
seit 2005 Martin Schilling
2003-2005 Klaus Wedel
1993-2003 Martha Fischer
1985-1993 Karl Brändle
1981-1985 Franz Hummler
1975-1980 Paul Popoff
1968-1975 Konrad Widmann
1961-1968 Xaver Borst
1960-1961 Hans Ströbele
1959-1960 Anton Rothfuß
1958-1959 Anton Waldenmayr sr.
1956-1958 Fritz Kopf jr.
1951-1956 Anton Rothfuß
1950-1951 Georg Schwer
SchriftführerInnen
seit 2012 Manuela Köhler
2004-2012 Timoth Fetscher
2004 Wolfgang Baum
1997-2004 Herbert Herwanger
1995-1997 Irmgard Gawatz
1994-1995 Patricia Beck
1993-1994 Sabine Härle
1988-1991 Herbert Herwanger
1977-1985 Rudolf Obert
1953-1977 Josef Schirmer
1949-1951 Martin Burkhart
Meldungen
Sportverein hält Jahreshauptversammlung ab
Am Freitag, den 28.03.2025, fand im Haus der Vereine in Kanzach die Jahreshauptversammlung des SV ...